AGB

 

1. Geltungsbereich
1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
sind Bestandteil sämtlicher Verträge mit der

Traffic Print · Online · Solutions GmbH
Waller See 22a
38179 Schwülper
Telefon: (+49) 531 / 256 32 0
Telefax: (+49) 531 / 256 32 22
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Handelsregisterdaten:

Steuernummer: 13/205/40209
Ust-Id-Nr. DE-183182624 |
Handelsregister: Hildesheim
Registergericht: Amtsgericht Hildesheim
HRB 206976

– nachfolgend Auftragnehmer genannt –

1.2 Mündliche Nebenabreden und abweichende Abreden bedürfen der ausdrücklichen Vereinbarung. Ist bei Vertragsschluss auf Seiten des Adresseigners oder des Werbetreibenden eine Agentur oder ein Listbroker als Vertreter beteiligt, so gelten ergänzend die Qualitäts- und Leistungsstandards (QuLS) der Councils DirectMail Services und des Listcouncils des Deutschen Dialogmarketing Verbandes e. V. (DDV) sowie der Handelsbrauch des Listcouncils des DDV. Gleiches gilt, wenn eine Agentur oder ein Listbroker unmittelbar Vertragspartner werden.

1.3 Den nachfolgenden Bestimmungen entgegenstehende oder abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners finden keine Anwendung. Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn der Auftragnehmer in Kenntnis entgegenstehender oder von den nachfolgenden Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Vertragspartners die Lieferung und Leistungen vorbehaltlos ausführt oder der Auftraggeber erklärt, nur zu seinen Bedingungen abschließen zu wollen.

1.4 Nachstehende Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.


2. Begriffsbestimmungen

2.1 Adresseigner = Verfügungsberechtigter Adresseninhaber, der Nutzungsrechte an Adressen und/oder sonstigen Daten einräumt.

2.2 Daten = die vom Adresseigner zur Nutzung überlassenen in der Regel personenbezogenen Daten, wie z. B. die postalische Adresse, das Geburtsjahr und ein sonstiges Gruppenmerkmal.

2.3 Adressgruppe = Adresslisten = Adressen und/oder sonstige Daten, die nach Gruppenmerkmalen selektiert sind.

2.4 Beilagen = Katalogbeilagen, Paketbeilagen, Mediabeilagen oder sonstige kommerzielle Kommunikation des Werbetreibenden, die mit Aussendungen oder sonstiger Werbung des Adresseigners verbunden werden soll.

2.5 Werbetreibender = Nutzer der Nutzungsrechte an den Daten im Rahmen eigener kommerzieller Kommunikation.

2.6 Kontrolladresse = zu Kontrollzwecken erfundene Daten (z. B. Adressen, E-Mail, personenbezogene Merkmale), die in den Bestand der zu nutzenden Daten eingebracht werden.

2.7 Betroffene = Personen, denen die Daten zugewiesen sind.

2.8 Kunde = Auftraggeber einer Leistung.

2.9 Auftragnehmer = Lettershop, der als Vertragspartner des Kunden leistet.


3. Vertragsschluss

Der Vertrag mit dem Kunden kommt erst mit Zugang der Auftragsbestätigung bzw. mit Ausführung des Auftrags zustande. Der Kunde ist längstens sieben Tage an seine Bestellung gebunden.


4. Preise, Zahlungsmodalitäten

4.1 Gültig sind die genannten Angebotspreise bzw. in Ermangelung die Preise der jeweils aktuellen Preisliste bzw. der Auftragsbestätigung. Soweit Versand- und Portokosten über den Auftragnehmer abgerechnet werden, werden sie separat berechnet und sind im Wege der Vorausleistung sofort rein netto, spätestens drei Tage vor dem vorgesehenen Versandtermin ohne Abzug fällig.

4.2 Sofern nichts anderes vermerkt ist, verstehen sich die angegebenen Preise und sonstigen Entgelte zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Zölle und sonstige Abgaben, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der beauftragten Leistung stehen, werden an den Kunden weiterberechnet.


5. Lieferung, Verzug

5.1 Die Vereinbarung von Lieferterminen oder Lieferfristen bedarf der Textform. Dem Kunden bleibt vorbehalten, eine ausdrückliche mündliche Abrede hierzu nachzuweisen.

5.2 Die Einhaltung der Lieferverpflichtung setzt die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Hierzu gehört die Abklärung aller technischen Fragen. Ferner hat der Kunde dem Auftragnehmer alle zur Ausführung des Auftrags notwendigen Unterlagen sowie vom Kunden bereitzustellendes Material rechtzeitig bzw. an dem vereinbarten Anlieferungstermin zu überlassen. Gleiches gilt für die fristgerechte Portovorauszahlung nach Ziff. 4.1. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

5.3 Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist der Kunde verpflichtet, dem Auftragnehmer den diesem insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu ersetzen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

5.4 Sofern die in der vorstehenden Ziff. 5.3 geregelten Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

5.5 Die vereinbarte Lieferfrist ist eingehalten, wenn am Tage der Übergabe an den Transportführer bzw. das Versandunternehmen die Frist noch nicht abgelaufen ist.


6. Lettershop- und Versandarbeiten

6.1 Das Konfektionieren und die Auslieferung von Werbesendungen erfolgt in branchenüblicher Weise.

6.2 In Anbetracht der täglichen Eingänge kann vom Auftragnehmer keine Kontrolle der Qualität oder Quantität der vom Kunden zu stellenden Materialien erfolgen. Insbesondere trifft den Auftragnehmer keine Untersuchungspflicht dahingehend, ob die vom Kunden anzuliefernden Materialien auch die von ihm gewünschten Voraussetzungen erfüllen und in zutreffender Menge angeliefert sind.

6.3 Kosten, die aufgrund falscher Anlieferung von Materialien – beispielsweise durch Nachdrucke – entstehen, sind vom Kunden zu tragen, soweit sie nicht vom Auftragnehmer nach Maßgabe von Ziff. 8 zu vertreten sind.

6.4 Materialien, Unterlagen oder sonstige Gegenstände, die der Auftraggeber stellt, sind frei Haus anzuliefern.

Sollen die dem Auftragnehmer angelieferten Materialien oder zu transportierende Produkte gegen Feuer, Diebstahl, Verlust oder sonstige Schadensfälle versichert werden, hat der Kunde diese Versicherung auf eigene Kosten selbst vorzunehmen.

6.5 Über vorhandenes Restmaterial ist der Kunde zu informieren, sofern es sich in Ansehung des Auftrages um nicht unerhebliche Mengen handelt. Restmaterial wird nur auf ausdrücklichem Wunsch des Kunden – unfrei – zurückgesandt. Der Auftragnehmer ist ansonsten berechtigt, nach vorheriger Ankündigung an die zuletzt bekannte Kundenadresse, 30 Tage nach Auftragsabwicklung das Restmaterial zu vernichten.


7. Leistungen Dritter

Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich bei der Erbringung der beauftragten Leistungen unter Einhaltung der Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) der Dienste Dritter zu bedienen.


8. Garantien, Haftung

8.1 Der Auftragnehmer übernimmt keine Garantie für eine bestimmte Beschaffenheit oder sonstige Eigenschaften der erbrachten Leistungen. Die Gewährleistungsansprüche (vgl. Ziff. 9) bleiben unberührt.

8.2 Der Auftragnehmer haftet – gleich aus welchem Rechtsgrund – insbesondere aus unerlaubter Handlung, Organisationsverschulden, Verschulden bei Vertragsabschluss oder etwaigen anderen verschuldensabhängigen Ansprüchen aus Pflichtverletzungen für jede vorsätzliche oder grob fahrlässige Verursachung von Schäden durch einen ihrer gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Verrichtungsgehilfen sowie bei Fehlen einer ausdrücklich garantierten Beschaffenheit oder des arglistigen Verschweigens eines Mangels i.S.v. § 444 BGB.

8.3 Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Fall der Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie, des arglistigen Verschweigens eines Mangels i.S.v. § 444 BGB, sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz und bei einer Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Soweit keine vorsätzliche Pflichtverletzung vorliegt, ist die Haftung auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, der den bekannten oder erkennbaren Umständen nach als mögliche Folge einer Verletzung vorhersehbar war.

8.4 Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für die rechtliche, insbesondere wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der vom Auftraggeber geplanten Nutzung der Daten. Der Auftraggeber ist hierfür allein verantwortlich und stellt den Auftragnehmer von Schadensersatzansprüchen Dritter frei. Er verpflichtet sich, dem Auftragnehmer die notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung zu ersetzen.


9. Leistungsstörungen

9.1 Soweit im Zusammenhang mit der Erbringung der Leistungen gesetzliche Gewährleistungsansprüche entstehen, verjähren diese innerhalb eines Jahres nach Gefahrübergang. Der Auftragnehmer behält sich im Rahmen der Nacherfüllung das Wahlrecht zwischen Nachbesserung und Nachlieferung vor. Die Rügepflicht nach § 377 HGB findet auch bei Werkleistungen Anwendung.

9.2 Im Übrigen ist die Durchsetzung von Ansprüchen im Zusammenhang mit Leistungsstörungen davon abhängig, dass Lieferungen und Leistungen unverzüglich untersucht bzw. geprüft und Pflichtverletzungen unverzüglich nach Entdeckung in Textform gerügt werden. Die Untersuchungs- und Prüfungsverpflichtung trifft den Kunden insbesondere vor einer Weiterverarbeitung oder sonstigen Nutzung. Die direkte Auslieferung der Ware oder Verfügbarmachung der Leistung gegenüber einem Vertragspartner des Kunden befreit den Kunden nicht von seiner Untersuchungspflicht. In diesem Fall gilt auch die rechtzeitige in Textform erfolgende Rüge eines weiterverarbeitenden Unternehmens, welches dem Auftragnehmer zuvor benannt wurde, als ausreichend.

9.3 Wird ein Vertrag durch mehrere Lieferungen abgewickelt, so muss jede einzelne Lieferung untersucht und ggf. in der genannten Frist beanstandet werden.


10. Datenverarbeitung

10.1 Die Verarbeitung, Nutzung, Speicherung und Übermittlung von Daten, insbesondere die werbliche Verwendung, erfolgen ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) bzw. sonstiger Datenschutzregelungen (z. B. Telemediengesetz [TMG]). Im Übrigen finden die Verpflichtungserklärungen (Auftrags-datenverarbeitung und Datenumgang) und die Qualitäts- und Leistungsstandards (QuLS) für die Councils DirectMail Services und Listcouncil des Deutschen Dialogmarketing Verbandes e. V. (DDV) Anwendung. Die entsprechende Hinterlegung dieser Erklärungen beim DDV ist zu bestätigen.

10.2 Die Datenverarbeitung durch den Auftragnehmer erfolgt im Auftragsverhältnis, wobei die Verarbeitung personenbezogener Daten nur im Rahmen der Vorgaben gem. § 11 BDSG durchgeführt wird und entsprechender schriftlicher Festlegungen bedarf.

10.3 Der Auftraggeber sichert zu, dass die zu verarbeitenden Daten den rechtlichen Anforderungen, insbesondere des BDSG und ggf. des TMG entsprechend verwendet und übermittelt werden und dem Auftragnehmer zu den beauftragten Verarbeitungen und Nutzungen überlassen und zur weiteren Nutzung von diesem übermittelt werden dürfen. Der Auftragnehmer weist darauf hin, dass die Übermittlung von personenbezogenen Daten abgesichert erfolgen soll (z. B. durch angemessene Verschlüsselung; Attachements von E-Mails, die lediglich in passwortgesicherten Dateianhängen erfolgen, sind nicht sicher). Die Haftung für Datenschutzverletzungen in diesem Zusammenhang (z. B. Verletzung des Datengeheimnisses oder Nutzung der Daten durch unbefugte Dritte) liegt bei demjenigen, der die Übermittlung ohne eine angemessene Sicherung selbst oder durch Dritte vornimmt.

10.4 Hat der Auftraggeber für zu verarbeitende Daten lediglich ein eingeschränktes und von Weisungen eines Dritten abhängiges Nutzungsrecht an personenbezogenen Daten erworben, wird er den Auftragnehmer hierüber in Kenntnis setzen und ihn ausschließlich mit Verarbeitungen beauftragen, die den Weisungen des Dritten bezüglich dieser für den Auftragnehmer identifizierbar zu machender Daten entsprechen. Dem Auftragnehmer ist die entsprechende schriftliche Weisung des Dritten vorzulegen.

10.5 Soweit eine der Parteien im Zusammenhang mit den zu nutzenden Daten Informationen zu diesen Daten und deren weiterer Verarbeitung erhält, deren Kenntnis für die Einhaltung der gesetzlichen Pflichten der Beteiligten notwendig ist, wird sie diese unverzüglich der anderen Partei mitteilen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Auftraggeber in angemessenem Umfang bei der Erfüllung gesetzlicher Überwachungs- Melde- und Auskunftspflichten zu unterstützen. Er sieht in seinem Verarbeitungsbereich und zu weiteren von ihm veranlassten Übermittlungen technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Daten vor, die erforderlich sind, um die entsprechenden Anforderungen der Vorschriften des BDSG hierzu zu gewährleisten (§ 9 BDSG nebst Anlage). Er wird den Auftraggeber – soweit vereinbart gegen gesondertes Entgelt – bei der Erfüllung von Berichtigungs-, Löschungs- oder Sperrungsansprüchen des Betroffenen (§§ 34, 35 BDSG) im Rahmen des Zumutbaren nach eigener Maßgabe angemessen unterstützen.

10.6 Der Auftragnehmer ist ausschließlich verpflichtet und befugt, rechtskonformen Weisungen nachzukommen. Im Übrigen kann er widersprechen. Er wird den Auftraggeber im Widerspruchsfall unverzüglich informieren. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Leistungen so lange zu verweigern, wie die gesetzlichen Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Datenverarbeitung und Nutzung nicht erfüllt bzw. nachgewiesen sind und ist nach erfolgloser Fristsetzung befugt, vom jeweiligen Vertrag zurückzutreten.

10.7 Der Auftragnehmer weist den Auftraggeber darauf hin, dass bei einer erstmaligen in eigener Datenhoheit erfolgenden Speicherung (vgl. § 33 BDSG) sowie der werblichen Ansprache eines Adressaten im Geltungsbereich des deutschen Datenschutzrechts Informationspflichten gemäß BDSG zu erfüllen sind. Dies betrifft insbesondere die nach § 28 Abs. 3 BDSG vorgesehene Unterrichtung über die erstmalig erhebende Stelle in der Werbung sowie bei der Ansprache zum Zwecke der Werbung die Information des Betroffenen über die für die Nutzung der Daten verantwortliche Stelle sowie über das Widerspruchsrecht nach § 28 Abs. 4 BDSG.

10.8 Der Auftragnehmer weist den Auftraggeber ferner darauf hin, dass der Betroffene gemäß § 28 Abs. 4 BDSG der Nutzung oder Übermittlung seiner Daten widersprechen kann und daher diese Daten nach Eingang des Widerspruchs für diese Zwecke zu sperren sind. Dies gilt auch dann, wenn die Daten nicht vom Auftraggeber selbst gespeichert werden.

10.9 Es wird grundsätzlich vor dem Werbeeinsatz von Daten ein Abgleich mit der Robinson-Datei empfohlen, die beim DDV geführt wird.

10.10 Werden vom Auftragnehmer weitere Leistungen, wie Selektionen, Daten-Kodierung, Daten-Konvertierung, postalische Überprüfung und Korrektur, Waschab-gleiche, wie z. B. Infoscore, Protector, Dublettenabgleiche, Splitten in Teilmengen und Reduzierung, Portooptimierung, Laserdruck, Reagiererverfolgung, Druck und Produktionsdienstleistungen, Media-Dienstleistungen, Versanddienstleistungen oder all-gemeine Direktmarketingberatung erbracht, so sind diese gesondert zu vergüten.


11. Eigentumsvorbehalt

11.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum des Auftragnehmers.

11.2 Die Verarbeitung oder Umbildung der Liefergegenstände durch den Kunden wird stets für den Auftragnehmer vorgenommen.

11.3 Werden die Liefergegenstände mit anderen, dem Auftragnehmer nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt der Auftragnehmer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände (Fakturaendbetrag, einschl. MwSt.) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche, wie für die unter Vorbehalt gelieferten Gegenstände.

11.4 Wird das Eigentum des Auftragnehmers mit anderen, ihm nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwirbt der Auftragnehmer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Fakturaendbetrag, einschl. MwSt.) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde dem Auftragnehmer anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für den Auftragnehmer.

11.5 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten des Auftragnehmers, die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt dem Auftragnehmer.


12. Gefahrübergang, Versand

12.1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung „ab Werk“ vereinbart.

12.2 Ein Versand erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Dies gilt auch dann, wenn er mit eigenen Transportmitteln des Auftragnehmers erfolgt.

12.3 Verzögert sich der Versand aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über.


13. Schlussbestimmungen

13.1 Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers.

13.2 Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen, auch soweit es innerstaatliches Recht geworden ist.

13.3 Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers, wenn dieser Kaufmann ist und der Auftraggeber entweder den Status des Kaufmanns, der juristischen Person des öffentlichen Rechts oder eines öffentlich-rechtlichen Sondervermögens aufweist.

13.4 Sollten eine oder mehrere Klauseln dieser AGB unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag eine Regelunglücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An Stelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.

Stand: 15.06.2010

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